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Aktenzeichen VII 46/06

Datum 16.10.1906

Leitsatz Kann, wenn ein Gebäude mehrere an verschiedene Personen vermietete Wohnungen enthält, die neben der den Eigentumsübergang betreffenden Einigung erforderliche Übergabe des Gebäudes dadurch ersetzt werden, daß der Eigentümer dem Erwerber seine Ansprüche gegen die Mieter auf Rückgabe der Wohnungen abtritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640402D0182

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