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Aktenzeichen I 112/06
Datum 20.10.1906
Leitsatz Ist die Bestimmung der bremischen Hafenordnung von 1888, wonach im Hafen gesunkene Fahrzeuge auf Kosten des Eigentümers entfernt werden sollen, eine privatrechtliche Vorschrift, die mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs außer Kraft getreten ist? Ist die Bestimmung mit der Reichs-Strandungsordnung vereinbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040310197
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