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Aktenzeichen V 78/06

Datum 24.10.1906

Leitsatz 1. Ist das Amortisationsguthaben bei der neuen Posener Landschaft pfändbar? Hat die Pfändung Bedeutung für die nachträglich entstehende Eigentümergrundschuld? 2. In welcher Weise ist der Versteigerungserlös, der auf eine solche Grundschuld entfällt, zu pfänden? 3. Genügt für die Pfändungsankündigung mündliche Bevollmächtigung des Rechtsanwalts und nachträgliche stillschweigende Genehmigung dann, wenn inzwischen andere Gläubiger gepfändet haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040340211

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