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Aktenzeichen II 173/06
Datum 09.11.1906
Leitsatz Kann der Käufer von Sachen aus einer Konkursmasse, der bei Kalkulation des Kaufpreises der irrtümlichen Meinung war, die Taxen dieser Sachen im Konkursinventar seien herabgesetzte Einkaufspreise, den Kauf wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung - § 119 Abs. 1 B.G.B. - oder wegen Irrtums über eine Eigenschaft der Sachen - § 119 Abs. 2 B.G.B. - anfechten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040410266
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