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Aktenzeichen II 155/06

Datum 13.11.1906

Leitsatz Macht sich der Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens durch dessen Gebrauch schon dann gegenüber dem Inhaber eines früher eingetragenen Warenzeichens schadensersatzpflichtig, wenn ihm bei der Anmeldung und beim Gebrauche seines Warenzeichens bekannt ist, daß dem früher Eingetragenen aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Warenzeichengesetzes ein Anspruch auf Löschung der zweiten Eintragung zusteht, diese Löschung aber noch nicht erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040430273

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