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Aktenzeichen V 70/06

Datum 17.11.1906

Leitsatz Anwendung des § 143 A.L.R. I. 8 in einem Falle, wo das des Lichtschutzes bedürfende Zimmer sehr niedrig, und das Fenster ehr klein ist, so daß der obere Fensterrand unter der Augenhöhe eines aufrecht stehenden Menschen liegt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640404B0299

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