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Aktenzeichen IV 178/06

Datum 22.11.1906

Leitsatz Gilt auch im Ehescheidungsverfahren der Grundsatz, daß vor dem Berufungsgerichte der Rechtsstreit in den durch die Anträge bestimmten Grenzen von neuem verhandelt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640404E0315

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