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Aktenzeichen VI 21/06
Datum 08.10.1906
Leitsatz Wem gehört, wenn eine Frau Arbeiten, zu denen besondere technische Fertigkeiten erforderlich sind, in der Weise verrichtet, daß ihre Arbeiten in dem von ihrem Manne betriebenen Gewerbe verwertet werden, das Erträgnis ihrer Tätigkeit? Wie gestaltet sich das Rechtsverhältnis, wenn der Mann der Frau für ihre Arbeiten tatsächlich eine Vergütung gewährt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040510323
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