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Aktenzeichen VI 141/06
Datum 29.11.1906
Leitsatz Ist es verbotene Eigenmacht im Sinne von §§ 858, 859 B.G.B., wenn jemand eine Sache dem Besitzer zu dem Zwecke wegnimmt, um diese als Überführungsstück wegen einer unmittelbar zuvor von dem Besitzer verübten (objektiv) strafbaren Handlung der Polizeibehörde zu übergeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640405E0385
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