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Aktenzeichen II 174/06
Datum 30.11.1906
Leitsatz 1. Gibt es eine besondere rheinpreußische Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Code civil? 2. Wie löst sich die Kollision der verschiedenen Rechte eines und desselben Staates in Sachen des Familienstandes? 3. Nach welchem Rechte bestimmt sich bezüglich einer vor dem 1. Januar 1900 im Gebiet des rheinischen Rechts eröffneten Erbschaft die Erbeneigenschaft unehelicher, im Ausland nach dem 31. Dezember 1899 legitimierter Kinder eines ausgewanderten früheren Inländers? Weiter- und Rückverweisung. 4. Legitimation unehelicher Kinder nach rheinischem Recht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640405F0389
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