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Aktenzeichen II 180/06

Datum 30.11.1906

Leitsatz Steht demjenigen, dem von dem eingetragenen Inhaber eines Warenzeichens der ausschließliche Vertrieb der durch das Zeichen geschützten Waren für einen bestimmten größeren Bezirk übertragen ist (dem sog. Monopolisten), der Schutz aus den §§ 12 und 14 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040600397

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