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Aktenzeichen II 223/06

Datum 04.12.1906

Leitsatz 1. Können in dem Geltungsbereiche der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 Rechtsgeschäfte, welche eine Landgemeinde gegen Dritte verbinden sollen, mit verbindlicher Kraft für die Gemeinde nur in der in § 88 Abs. 4 Nr. 7 Abs. 2 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Form eingegangen werden? 2. Hat diese Bestimmung gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dessen Vorschriften über die Form der Rechtsgeschäfte, insbesondere gegenüber § 126 B.G.B., fortdauernd Geltung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040640408

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