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Aktenzeichen II 60/06

Datum 07.12.1906

Leitsatz 1. Geht das Beschwerderecht wegen Zurückweisung eines Gesuches um Ablehnung eines Sachverständigen dadurch verloren, daß nach dem Beschlusse Versäumnisurteil in der Hauptsache erging? 2. Genügt nach § 406 Abs. 2 Satz 2 Z.P.O. die Glaubhaftmachung, daß der Ablehnungsgrund dem Ablehnenden vor der Vernehmung des Sachverständigen oder vor erfolgter Einreichung des Gutachtens nicht bekannt war, mag auch diese Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhen, oder wird die Glaubhaftmachung erfordert, daß dem Ablehnenden, auch wenn er mit der gebotenen Sorgfalt Erkundigungen über den Sachverständigen und seine geschäftlichen Beziehungen eingezogen hätte, der Ablehnungsgrund vor jenem Zeitpunkte nicht bekannt sein und nicht geltend gemacht werden konnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464040690429

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