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Aktenzeichen II 204/06
Datum 21.12.1906
Leitsatz Kann der aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter mit der Schadensersatzklage aus § 326 Abs. 1 B.G.B. belangt werden, wenn zwar der Lieferungsverzug der Gesellschaft bereits vor seinem Austritte vorhanden war, die weiteren für den Anspruch auf Schadensersatz anstatt Erfüllung erforderlichen Voraussetzungen aber nicht ihm, sondern erst nach seinem dem Gläubiger mitgeteilten Austritte dem anderen gewesenen Gesellschafter gegenüber, der das Geschäft unter Übernahme der Aktiven und Passiven unter anderer Firma weiter betrieben hat, eingetreten sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041080026
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