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Aktenzeichen V 168/06
Datum 22.12.1906
Leitsatz 1. Wert des Beschwerdegegenstandes, wenn der Beklagte Abweisung der auf Zahlung einer bestimmten Summe gerichteten Klage beantragt, der Berufungsrichter aber die Klage für erledigt erklärt hat. 2. Zurücknahme der Klage, wenn der Kläger keinen Antrag in der Hauptsache stellt. 3. Anwendbarkeit des § 91 Z.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640410A0035
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