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Aktenzeichen II 267/06

Datum 02.01.1907

Leitsatz Zur Anwendung des § 377 H.G.B. auf das Recht des Käufers, bei einem Sukzessivlieferungsgeschäfte wegen mangelhafter Lieferungen vom Vertrage zurückzutreten. Muß insbesondere bezüglich jeder einzelnen mangelhaften Lieferung, durch welche ein solches Rücktrittsrecht des Käufers gerechtfertigt werden soll, schon zur Zeit der von ihm abgegebenen Rücktrittserklärung eine den Vorschriften des § 377 H.G.B. entsprechende Mängelanzeige vorliegen, oder genügt es, wenn zur Zeit dieser Erklärung die mangelhafte Lieferung bereits erfolgt war, und bezüglich ihrer vor Ablauf der in § 377 a. a. O. bestimmten Frist, wenn auch erst nach der Rücktrittserklärung, eine diesen Vorschriften entsprechende Mängelanzeige erstattet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640410F0049

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