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Aktenzeichen V 177/06

Datum 05.01.1907

Leitsatz 1. Welche Wirkung hat die Abtretung des zur Eigentümergrundschuld gewordenen Teiles einer Briefhypothek in bezug auf die Zuteilung des Betrages, mit dem die abgetretene Teilpost bei der Zwangsversteigerung zur Hebung gelangt, wenn infolge der Zwangsversteigerung ein Teilhypothekenbrief über die Post nicht hat gebildet werden können? 2. Ist im Falle zu 1 für die Beurteilung des vom Grundstückseigentümer gegen die Zuteilung des Versteigerungserlöses an den Zessionar erhobenen Widerspruchs der Umstand von Bedeutung, daß der Widersprechende nachträglich in Konkurs verfallen ist, und der Konkursverwalter den über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs anhängigen Rechtsstreit aufgenommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041110062

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