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Aktenzeichen V 517/06

Datum 09.01.1907

Leitsatz Kann, wenn beim Bauen über die Grenze noch in andere Rechte des Nachbars schuldhaft eingegriffen worden ist, geeignetenfalls auf Entfernung des Überbaues geklagt werden? Auch wenn der Bau schon vor 1900 ausgeführt und zum Gegenstande gerichtlicher Klage gemacht worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041140073

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