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Aktenzeichen I 582/05

Datum 09.01.1907

Leitsatz Muß die in der Revisionsfrist erklärte Anschließung an die Revision in der Anschlußschrift, oder in der Frist für die Revisionsbegründung begründet werden? Setzt sie das Vorhandensein der Revisionssumme voraus? und wird sie wirkungslos, wenn die Revision des Gegners zurückgenommen oder als unzulässig verworfen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041150078

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