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Aktenzeichen I 254/06

Datum 12.01.1907

Leitsatz 1. Gehört zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, daß der Grund der Anfechtung angegeben wird? 2. Wann beginnt die Frist zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung? 3. Agenturvertrag mit der Verpflichtung des Handlungsagenten, mindestens einen bestimmten Umsatz zu erzielen. Wichtiger Grund zum Rücktritt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041180086

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