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Aktenzeichen I 542/06

Datum 12.01.1907

Leitsatz Kann der Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, dessen Beurkundung der Formvorschrift des § 259 H.G.B. entspricht, als ungültig angefochten werden, weil das über die Verhandlung aufgenommene notarielle Protokoll gegen die Vorschrift des Gesellschaftsvertrages nicht von drei, sondern nur von zwei Aktionären mitunterzeichnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041190091

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