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Aktenzeichen VII 182/06

Datum 15.01.1907

Leitsatz Findet die Befreiungsvorschrift des § 4 Buchst. e des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf Kaufverträge Anwendung, welche die Ausführung des Enteignungsunternehmens vorbereiten sollen, aber das Recht zum Eigentumserwerb an den veräußerten Grundflächen nicht für den zur Enteignung Berechtigten, sondern für eine Mittelsperson begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640411B0094

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