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Aktenzeichen III 252/06
Datum 18.01.1907
Leitsatz Haben die Grundsätze der Artt. 169, 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. eine über die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs hinausgehende allgemeine Bedeutung? In welchem Zeitpunkte beginnt die Verjährung des Regreßanspruchs der Berufsgenossenschaft (§ 96 des alten, § 136 des neuen Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes)? und welche Frist ist maßgebend, wenn der Unfall vor dem 1. Oktober 1900 erfolgt, und ein gegen den Betriebsunternehmer eingeleitetes Strafverfahren wegen dessen Todes nach jenem Zeitpunkte eingestellt worden ist?1
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640411E0107
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