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Aktenzeichen VI 226/06
Datum 24.01.1907
Leitsatz 1. Anwendung der §§ 276, 31, 89, 278 B.G.B. auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus öffentlichrechtlichen Verhältnissen. 2. Rechtsverhältnis der Berufsgenossenschaften zum Reichspostfiskus auf Grund des § 97 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes. Verpflichtung der Berufsgenossenschaften, behufs Verhütung eines den Postfiskus schädigenden Mißbrauchs für eine tunlichst sichere Aufbewahrung der im Geldanweisungsverkehr verwendeten Formulare, Stempel und Siegel zu sorgen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640411F0113
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