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Aktenzeichen VI 266/06
Datum 07.02.1907
Leitsatz 1. Begründung der Annahme, daß bei einem Erfüllungsübernahmevertrage der Wille der Vertragschließenden darauf gerichtet gewesen ist, für den Gläubiger ein selbständiges Recht auf Befriedigung gegenüber dem Übernehmer zu begründen. 2. Geht, wenn der Vertrag in dieser Weise geschlossen ist, die dem Gläubiger an den Übernehmer zustehende Forderung auf den Bürgen über, der den Gläubiger befriedigt hat? 3. Zu § 419 B.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640412D0164
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