zurück
Aktenzeichen VII 191/06
Datum 08.02.1907
Leitsatz Gibt der Umstand, daß der Ehemann das eingebrachte bare Geld der Frau nicht der Vorschrift des § 1377 Abs. 2 B.G.B. entsprechend anlegt, der Frau schlechthin das Recht, bei Vermögensverfall des Mannes Sicherheit zu verlangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640412E0171
zurück