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Aktenzeichen VI 306/06

Datum 21.02.1907

Leitsatz 1. Steht dem in einem städtischen Gaswerke beschäftigten und versicherten Arbeiter, der einen Betriebsunfall in einem der Stadt gehörigen Schulgebäude infolge einer mangelhaften baulichen Einrichtung des Gebäudes erlitten hat, auf Grund des § 140 Satzes 1 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes ein Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde zu? 2. Haftet die Gemeinde der Berufsgenossenschaft, die wegen eines solchen Betriebsunfalles entschädigungspflichtig geworden ist, für deren Aufwendungen aus § 136 des genannten Gesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041360204

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