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Aktenzeichen I 404/06

Datum 23.02.1907

Leitsatz Unterliegt der Vertrag, durch den bei einer nur aus zwei Mitgliedern bestehenden offenen Handelsgesellschaft der eine Gesellschafter oder nach seinem Tode dessen Erben sich mit dem anderen Gesellschafter derartig auseinandersetzen, daß dieser gegen Zahlung einer Abfindung das Geschäft mit Aktiven und Passiven übernehmen soll, beim Vorhandensein von Gesellschaftsgrundstücken der Formvorschrift des § 313 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640413A0227

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