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Aktenzeichen I 318/06

Datum 23.02.1907

Leitsatz 1. Kann gegenüber der auf § 252 Abs. 3 H.G.B. gestützten Anfechtungsklage eines Aktionärs eingewendet werden, daß die unter Verletzung des Gesetzes abgegebenen Stimmen für das Ergebnis der Abstimmung ohne Einfluß waren? 2. Kann in der Generalversammlung, wenn die Tagesordnung nur Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates angekündigt hat, außer dieser Entlastung die Verantwortlichmachung eines einzelnen Mitgliedes des Vorstandes oder Aufsichtsrates beschlossen werden? 3. Ist es überhaupt zulässig, durch Generalversammlungsbeschluß einzelne Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates zu entlasten, andere zur Verantwortung zu ziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640413B0241

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