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Aktenzeichen VI 284/06

Datum 14.03.1907

Leitsatz Beurteilung der Vertretungsmacht des Kassierers einer Genossenschaft, die Bankgeschäfte betreibt, gegenüber den mit ihr in geschäftlichen Verkehr tretenden Personen. Gestaltung des Rechtsverhältnisses, wenn ein solcher Kassierer nach außen als zur Entgegennahme von Geldern für die Genossenschaft, nicht aber zum Abschlusse von Darlehnsverträgen ermächtigt zu gelten hatte und darlehnshalber eingezahlte Beträge für die Genossenschaft angenommen hat. Einwand der Genossenschaft, daß der Kassierer das so empfangene Geld unterschlagen habe.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041470292

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