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Aktenzeichen VII 240/06

Datum 15.03.1907

Leitsatz Von welchem Zeitpunkte läuft die Frist zur Beschreitung des Rechtsweges nach § 30 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874, wenn der Bezirksausschuß einen den ursprünglichen Entschädigungsfeststellungsbeschluß ergänzenden Beschluß erlassen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041480299

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