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Aktenzeichen VII 240/06
Datum 15.03.1907
Leitsatz Von welchem Zeitpunkte läuft die Frist zur Beschreitung des Rechtsweges nach § 30 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874, wenn der Bezirksausschuß einen den ursprünglichen Entschädigungsfeststellungsbeschluß ergänzenden Beschluß erlassen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041480299
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