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Aktenzeichen I 421/06
Datum 16.03.1907
Leitsatz Kann, wenn Grundlage einer erlassenen einstweiligen Verfügung die gemäß § 23 des Patentgesetzes erfolgte Bekanntmachung einer Patentanmeldung war, und in der Berufungsinstanz zugunsten dessen, der die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, erkannt worden war, vom Gegner die Revision darauf gestützt werden, daß nach Erlassung des Berufungsurteils vom Patentamte das Patent endgültig versagt worden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041490303
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