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Aktenzeichen IV 358/06

Datum 18.03.1907

Leitsatz 1. Ausschließung der Haftung für Tierschaden durch stillschweigendes Übereinkommen zwischen dem Tierhalter und dem Verletzten. 2. Wird durch ein solches Übereinkommen auch der Anspruch der mittelbar Verletzten in den Fällen des § 844 Abs. 2 B.G.B. beseitigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640414B0313

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