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Aktenzeichen VII 543/06

Datum 08.03.1907

Leitsatz Versagung des Vollstreckungsurteils für das Urteil eines österreichischen Gerichts. Wird ein bestimmter Gerichtsstand schon dadurch stillschweigend vereinbart, daß nach Abschluß eines Kaufvertrages der Käufer die mit dem Vermerke "zahlbar und klagbar in S." versehene Faktura des Verkäufers entgegennimmt, ohne sie zu beanstanden? Erfüllungsort und Gerichtsstand für einen Anspruch gegen den Käufer auf Bezahlung eines Warenkaufpreises nach deutschem und nach österreichischem Rechte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640414E0329

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