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Aktenzeichen VI 425/06

Datum 14.03.1907

Leitsatz Enthält es einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der in einem Geschäfte Angestellte ein Herstellungsverfahren, das sein Prinzipal ausgesprochenermaßen geheim zu halten bemüht ist, nach Beendigung seiner dienstlichen Stellung in eigenem Betriebe anwendet oder durch Mitteilung an Dritte in seinen Nutzen verwertet? Vertrag über die Geheimhaltung eines solchen Verfahrens; zum Begriffe des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640414F0333

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