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Aktenzeichen II 21/07

Datum 19.03.1907

Leitsatz 1. In welcher Weise ist der in § 574 Abs. 2 Z.P.O. vorgesehene Antrag auf Entscheidung des Beschwerdegerichts zu stellen? 2. Wird dann, wenn behufs Stellung dieses Antrages eine Erklärung zum Protokolle des Gerichtsschreibers eines Amtsgerichts abgegeben wird, die in § 574 Abs. 2 Z.P.O. bestimmte Notfrist schon durch die Abgabe dieser protokollarischen Erklärung oder erst durch die Einreichung des Protokolls beim Oberlandesgerichte gewahrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041500345

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