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Aktenzeichen IV 58/07

Datum 21.03.1907

Leitsatz Kann in der Beurkundung, daß der Vermerk, der Erblasser könne nicht schreiben, vorgelesen und von dem Erblasser genehmigt worden sei, die Feststellung gefunden werden, daß der Erblasser erklärt habe, nicht schreiben zu können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041570372

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