zurück

Aktenzeichen VII 36/07

Datum 22.03.1907

Leitsatz Welches Gericht ist für die Widerspruchsklage des § 771 Z.P.O. örtlich zuständig, wenn ein Landgericht als Arrestgericht eine hypothekarische Forderung des Schuldners (Arrestbeklagten) gepfändet hat, die Eintragung des Pfändungsvermerks aber in dem Grundbuche eines zu einem anderen Landgerichtsbezirke gehörenden Amtsgerichts, in dem sich die Hypothek eingetragen findet, geschehen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464041580376

Download PDF

zurück