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Aktenzeichen VII 327/06
Datum 16.04.1907
Leitsatz Ist, wenn das Amtsgericht sich rechtskräftig für sachlich unzuständig erklärt hat, diese Entscheidung für das Landgericht, bei dem die Sache später anhängig wird, nach § 11 Z.P.O. bindend, obgleich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Grund § 893 Abs. 2 Z.P.O. begründet war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042060017
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