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Aktenzeichen V 374/06
Datum 17.04.1907
Leitsatz Wirksamkeit einer Auflassung, bei der nach dem übereinstimmenden, aber nicht erklärten Willen der Beteiligten bestimmte zu dem aufgelassenen Grundstücke gehörende Grundflächen von der Veräußerung ausgeschlossen bleiben sollten. Bedarf es, damit der letztere Erfolg eintritt, einer Anfechtung der Auflassungserklärung nach §§ 119, 121 B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042070021
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