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Aktenzeichen VII 256/06

Datum 19.04.1907

Leitsatz Welche Person ist zur Entrichtung der im § 22 und in der Tarifnr. 5 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 bestimmten Stempelabgabe verpflichtet, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Veranstalterin einer öffentlichen Ausspielung durch ihren Geschäftsführer die reichsstempelpflichtigen Gutscheine zu dieser Ausspielung ausgibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640420B0032

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