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Aktenzeichen I 420/06

Datum 20.04.1907

Leitsatz 1. Macht der Umstand, daß der eine Kontrahent weiß, der andere pflege in der Regel auf Grund seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen, diese Geschäftsbedingungen auch dann zum Vertragsinhalte, wenn tatsächlich ohne jede Bezugnahme darauf abgeschlossen ist, und die Geschäftsbedingungen auch früher dem Kontrahenten weder mitgeteilt noch sonst bekannt gegeben wurden? 2. Umfang der Beweislast des Frachtführers oder Verfrachters, der die Verantwortlichkeit für die Beschädigung des übernommenen Gutes ablehnt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640420D0039

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