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Aktenzeichen VII 49/07

Datum 23.04.1907

Leitsatz Ist die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden ist, ohne Wirkung, wenn inzwischen das Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Sache selbst das Urteil erlassen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640420F0046

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