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Aktenzeichen VII 261/06

Datum 23.04.1907

Leitsatz 1. Zur Anwendung der kurzen Verjährung auf Forderungen der Kaufleute für Ausführung von Arbeiten. Werkvertrag. Unternehmervertrag. 2. Kann gegenüber Erben, die ein ererbtes Gelände durch Aufschüttung und andere Arbeiten umgestalten lassen, um es vorteilhafter in Parzellen zur Anlage von Fabriken veräußern zu können, angenommen werden, daß ein "Gewerbebetrieb des Schuldners" vorliege, für den die Arbeiten geleistet seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042100048

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