zurück
Aktenzeichen V 340/06
Datum 08.05.1907
Leitsatz Kann bei einem Vertrage Nichtübereinstimmung des Willens auch dann angenommen werden, wenn die beiderseitigen Erklärungen denselben Wortlaut haben, oder ist in einem solchen Falle nur Anfechtung wegen Irrtums möglich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640421F0122
zurück