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Aktenzeichen V 340/06

Datum 08.05.1907

Leitsatz Kann bei einem Vertrage Nichtübereinstimmung des Willens auch dann angenommen werden, wenn die beiderseitigen Erklärungen denselben Wortlaut haben, oder ist in einem solchen Falle nur Anfechtung wegen Irrtums möglich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640421F0122

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