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Aktenzeichen I 432/06

Datum 13.05.1907

Leitsatz Läuft die einmonatige Frist des § 51 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, auch für den nicht erscheinenden Genossen vom Tage der Generalversammlung an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042210128

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