Aktenzeichen VII 313/06
Datum 05.04.1907
Leitsatz 1. Ist es von Bedeutung für den rechtlichen Bestand eines Vertrages, daß die Kontrahenten bei dessen Abschluß von der, jedoch zu einer Bedingung im Sinne der §§ 158 flg. B.G.B. nicht erhobenen, Voraussetzung des Vorhandenseins oder des bevorstehenden Eintritts einer Tatsache ausgegangen sind, diese Voraussetzung sich aber als nicht zutreffend erweist? 2. Liegt der Vorschrift des § 812 B.G.B., sofern danach die Verpflichtung zur Herausgabe von etwas durch die Leistung eines anderen Erlangtem auch dann besteht, wenn der mit der Leistung nach dem Inhalte des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt, der Gesichtspunkt der Nichterfüllung einer Voraussetzung in einer für die Auslegung des Gesetzes maßgebenden Weise zugrunde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042220132
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