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Aktenzeichen I 35/06
Datum 13.05.1907
Leitsatz Verliert ein Genosse, der die Anfechtungsklage aus § 51 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, erhoben hat, dadurch, daß er später aus der Genossenschaft ausscheidet, die Legitimation zur Durchführung des Prozesses?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042230134
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