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Aktenzeichen VII 379/06

Datum 04.06.1907

Leitsatz 1. Ist der Konkursverwalter zur Aufnahme des Prozeßverfahrens befugt, wenn der Gemeinschuldner den Klaganspruch nach der Rechtshängigkeit, aber vor der Eröffnung des Konkursverfahrens abgetreten hat? 2. Sind gegen den von einer Aktiengesellschaft erhobenen Anspruch auf Brandentschädigung Einwendungen des Versicherers, dahingehend, der Vorstand der Gesellschaft habe den Brand vorsätzlich angelegt, Rettung böswillig unterlassen, wissentlich falsche Angaben über den Schaden gemacht, zuzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640422D0181

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