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Aktenzeichen VI 250/07

Datum 10.06.1907

Leitsatz 1. Besteht Anwaltszwang für den Antrag auf Änderung einer Entscheidung des Gerichtsschreibers durch das Prozeßgericht, wenn dieses nicht ein Amtsgericht ist? 2. Voraussetzungen der Erteilung eines Notfristzeugnisses; Inhalt eines solchen gegenüber Berufungsurteilen der Oberlandesgerichte seit der Zivilprozeßnovelle vom 5. Juni 1905. 3. Ist durch diese Novelle an den Voraussetzungen der Erteilung eines Notfrist- oder eines Rechtskraftzeugnisses durch den Gerichtsschreiber des Revisionsgerichts etwas geändert? 4. Umfang des Revisionsbegründungszwanges beim Vorliegen mehrerer selbständiger Ansprüche des Revisionsklägers.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464042300202

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